Vergaberechtsreform tritt in Kraft

Die Reform des Vergaberechts trat am 24. April 2009, einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Die Reform des Vergaberechts ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern nun ausdrücklich, bei der Vergabe die Beachtung sozialer und ökologischer Kriterien in der Auftragsausführung einzubeziehen. Alle öffentlichen Einrichtungen sind aufgefordert, die Neuregelung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-schränkungen (GWB) zu nutzen und zur Regel zu machen.

Nicht allein der Preis wird in Zukunft bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ausschlaggebend sein, sondern auch der Nachweis, dass sich ein Unternehmen für die Gesellschaft und ein nachhaltiges Wirtschaften einsetzt. Die Regelung setzt ein Zeichen und ermöglicht es den öffentlichen Auftraggebern, ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden. Damit können nun die Unternehmen, die sich der gesellschaftlichen Verantwortung stellen, für ihr Engagement belohnt werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Forum zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility – CSR) eingerichtet. Noch im Sommer dieses Jahres soll ein erster Zwischenbericht für eine nationale CSR-Strategie im Kabinett verabschiedet werden. Ziel ist es, einen Aktionsplan zur Unterstützung und Förderung der sozialen und ökologischen Verantwortung von Unternehmen zu entwickeln, der von allen gesellschaftlichen Gruppen getragen wird…. Schließlich werden in Deutschland rund 250 Milliarden Euro jährlich als Aufträge öffentlicher Stellen vergeben.