Sonderprogramm Berufseinstiegsbegleitung: Richtlinie und Geschäftsanweisung veröffentlicht

Mit der Umsetzung des Sonderprogramms ‚Berufseinstiegsbegleitung – Bildungsketten BerEb-Bk’ (ein Teil der BMBF-Initiative “Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss”) wurde die Bundesagentur für Arbeit (BA) beauftragt. Diese veröffentlichte mittlerweile die Programmrichtlinie, die entsprechende Geschäftsanweisung und die seitens des Bildungsministeriums (BMBF) benannten Schulen.

Für die Einleitung des Vergabeverfahrens ist folgender Zeitplan vorgesehen: Zusendung der Los- und Preisblätter an die Agenturen durch die Regionalen Einkaufszentren (REZ) vom 12.08. bis 20.08.2010. Die Ergebnisse wurden am 06.09.2010 veröffentlicht. Vorgesehener Maßnahmebeginn ist der 29.11.2010.

Parallel zu den Geschäftsanweisungen BerEb-Bk wurde die Geschäftsanweisung zur Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III angepasst und insbesondere um Regelungen zum Verfahren bei Schließung und Zusammenlegung der ausgewählten Schulen, die vom Verfahren bei BerEb-Bk abweichen, ergänzt.

Seitens der BA wurde angestrebt, die Berufseinstiegsbegleitung unabhängig von der Rechtsgrundlage möglichst einheitlich auszugestalten. Dennoch ergeben sich in einigen Punkten Unterschiede. Eine Übersicht gibt Auskunft über die wesentlichen Unterschiede.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Günter Buck (Tel. 0711/16489-15, buck@bagejsa.de).